Staatlich geförderte Mietwohnungen (EOF) 

Bei der Zusatzförderung (EOF-Förderung) handelt es sich um einen Mietzuschuss nach den Wohnraumförderungsbestimmungen. Die Zusatzförderung erhalten nur Mieter, welche in Sozialwohnungen leben, welche nach dem Fördermodell der Einkommensorientierten Förderung errichtet wurden.

Bei diesen staatlich geförderten Mietwohnungen wird nicht die kostengünstigste Sozialmiete vereinbart. Die Miete orientiert sich am ortsüblichen Rahmen. Damit sich bedürftige Mieter die Wohnung leisten können, erhalten diese als Ausgleich einen monatlichen Zuschuss, die so genannte Zusatzförderung. Hierbei handelt es sich nicht um einen Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz! 

Voraussetzung ist, dass der Mieter in einer geförderten Wohnung lebt und die erforderliche Einkommensstufe einhält. Der Unterschiedsbetrag zwischen der höchstzulässigen Miete und zumutbaren Miete muss gegeben sein.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Größe der Wohnung, der Miete und dem Einkommen des Haushalts. Die Bewilligung ist befristet, anschließend ist ein Wiederholungsantrag zu stellen. Für die Gewährung der Zusatzförderung ist ein Antrag erforderlich.

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