Staatsangehörigkeitsrecht / Einbürgerung 

Die Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu einem bestimmten Staat. Hieraus leiten sich Rechte und Pflichten ab. Die Staatsangehörigkeit, der Erwerb und Verlust sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) geregelt.

Nähere Informationen zur Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Nähere Informationen zur Prüfung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung) finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Mit einem Quick-Check, den Sie unter dem nachfolgendem Link finden, können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.

Zum Online-Antrag gelangen Sie mit nachfolgendem Link:

Das Einreichen von Anträgen in Papierform ist neben der digitalen Antragstellung natürlich weiterhin möglich. Bitte reichen Sie den Antrag auf Einbürgerung erst nach vorheriger Rücksprache mit unserer Staatsangehörigkeitsbehörde ein.

Nähere Informationen zur Prüfung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung) finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Mit einem Quick-Check, den Sie unter dem nachfolgendem Link finden, können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.

Zum Online-Antrag gelangen Sie mit nachfolgendem Link:

Das Einreichen von Anträgen in Papierform ist neben der digitalen Antragstellung natürlich weiterhin möglich. Bitte reichen Sie den Antrag auf Einbürgerung erst nach vorheriger Rücksprache mit unserer Staatsangehörigkeitsbehörde ein.

Nähere Informationen zur Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Zum Online-Antrag gelangen Sie mit nachfolgendem Link:

Ergänzende Informationen:

Frühere Vorschriften, welche die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises verlangten, sind nun weitgehend aufgehoben. Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird nur dann ausgestellt, wenn ein Sachbescheidungsinteresse (behördliches Verlangen) nachgewiesen wird. Ist dies nicht gegeben, kann eine Ausstellung nicht erfolgen.

Der Antrag ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde zu stellen. Den Vordruck hierfür erhalten Sie nach telefonischer oder persönlicher Beratung.

Nähere Informationen zur Beantragung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Zum Online-Antrag gelangen Sie mit nachfolgendem Link:

Nähere Informationen zur Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Zum Online-Antrag gelangen Sie mit nachfolgendem Link:

Nähere Informationen zur Beantragung der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Zum Online-Antrag gelangen Sie mit nachfolgendem Link:

Gerne steht Ihnen die Staatsangehörigkeitsbehörde für weitere Fragen telefonisch
oder unter der E-Mail: staatsangehoerigkeitsbehoerde@landratsamt-paf.de zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Schneller finden, wonach Sie suchen

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: