Aufenthaltsgenehmigungen 

Jeder Ausländer hat sich bei der Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Anschließend können notwendige Anträge zur Erteilung eines Aufenthaltstitels online auf der Website des Landratsamtes aufgerufen, bei der Ausländerbehörde abgeholt oder per E-Mail bzw. telefonisch beim zuständigen Sachbearbeiter angefordert werden.

Bei erstmaligem Zuzug in den Landkreis Pfaffenhofen ist die persönliche Vorsprache im Landratsamt erforderlich.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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