Für die Ausstellung und Verlängerung der Duldung sowie zur Abänderung der Nebenbestimmungen ist zwingend eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde Pfaffenhofen erforderlich. Eine Verlängerung durch Vertreter ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch eine bevollmächtigte Person möglich. Eine Verhinderung aufgrund einer Erwerbstätigkeit stellt in der Regel keinen Ausnahmefall dar.
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sind und sämtliche Unterlagen stets im Original bei der Ausländerbehörde vorzulegen sind.
Sollten Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, fallen folgende Gebühren an:
Sofern Sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen bzw. Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, ist die Ausstellung und Verlängerung der Duldung kostenfrei.
Für die Ausstellung und Verlängerung der Duldung sowie zur Abänderung der Nebenbestimmungen ist zwingend eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde Pfaffenhofen erforderlich. Eine Verlängerung durch Vertreter ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch eine bevollmächtigte Person möglich. Eine Verhinderung aufgrund einer Erwerbstätigkeit stellt in der Regel keinen Ausnahmefall dar.
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sind und sämtliche Unterlagen stets im Original bei der Ausländerbehörde vorzulegen sind.
Sollten Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, fallen folgende Gebühren an:
Sofern Sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen bzw. Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, ist die Ausstellung und Verlängerung der Duldung kostenfrei.
Für die Ausstellung und Verlängerung der Duldung sowie zur Abänderung der Nebenbestimmungen ist zwingend eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde Pfaffenhofen erforderlich. Eine Verlängerung durch Vertreter ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch eine bevollmächtigte Person möglich. Eine Verhinderung aufgrund einer Erwerbstätigkeit stellt in der Regel keinen Ausnahmefall dar.
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sind und sämtliche Unterlagen stets im Original bei der Ausländerbehörde vorzulegen sind.
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