Unter bestimmten Voraussetzungen ist es Asylbewerbern sowie Geduldeten möglich, eine Beschäftigungserlaubnis zu erlangen. Zur Beantragung ist bei der Ausländerbehörde eine Zustimmungsanfrage mit Stellenbeschreibung einzureichen.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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