Soforthilfen und Notstandsbeihilfen Hochwasser 2024 

Zur Unterstützung der Hochwassergeschädigten hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Soforthilfen und Notstandsbeihilfen zur Verfügung gestellt.

Die Verteilung der Gelder an Privatpersonen erfolgt dabei über die Landratsämter. Gewerbliche Unternehmen und freie Berufe können entsprechende Anträge bei der Regierung von Oberbayern stellen (hochwasser@reg-ob.bayern.de).

Antragsformulare Soforthilfen

Die ausgefüllten und eingescannten Anträge sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: soforthilfen@landratsamt-paf.de
Die Anträge können auch bei den Gemeindeverwaltungen im Landkreis als auch bei der Servicestelle im Landratsamt Pfaffenhofen abgeholt und dann wieder abgegeben werden.

Antragsformulare Notstandsbeihilfen

Für Rückfragen gibt es für Bürgerinnen und Bürger ab Freitag, 7. Juni eine Hotline: Unter Tel. +49 8441 27-4575 und 27-4576 stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung.

Besetzt ist die Hotline zu folgenden Zeiten:
Mo – Do 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
Fr 8 – 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Sa/So 10 – 12 und 13 – 15 Uhr

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: