Erweiterte Zuständigkeit im Kfz-Zulassungswesen

Aufgrund der derzeitigen Situation ist die erweiterte Zuständigkeit im Kfz-Zulassungswesen ausgesetzt. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Pfaffenhofen a.d.Ilm, Neuburg-Schrobenhausen, Eichstätt und der Stadt Ingolstadt können im Bereich des Kfz-Zulassungswesens von erweiterten Zuständigkeit Gebrauch machen. Dies bedeutet, dass Zulassungsvorgänge nicht mehr zwingend bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes des Kunden vorgenommen werden müssen, sondern hier nun die Wahlmöglichkeit zwischen den o.g. Behörden besteht.

Bitte beachten Sie, dass die Kooperation für Kunden aus Eichstätt nur mit dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm geschlossen wurde.

Insbesondere sind folgende Vorgänge von der Kooperation erfasst:

  • Zulassung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
  • Umschreibungen mit und ohne Halterwechsel
  • Außerbetriebsetzungen und Wiederzulassungen
  • Halter- und Fahrzeugdatenänderungen
  • Nachstempelung von Kennzeichen.

Die erweiterte Zuständigkeit dient der Bürgerfreundlichkeit und einer flexibleren Abwicklung von Zulassungsvorgängen und kann sowohl von Privatpersonen, als auch von Zulassungsdiensten, Versicherungsagenturen und Kfz-Händlern in Anspruch genommen werden.

Für Rückfragen zu dem Thema „erweiterte Zuständigkeit“ stehen Ihnen die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde Pfaffenhofen a.d.Ilm gerne unter der Telefonnummer +49 8441 27-5040 zur Verfügung.

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