Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, sollte ein Kaufvertrag gefertigt werden. Die Käuferin/der Käufer muss Ihnen den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II) sowie die Übernahme des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen schriftlich bestätigen.
Gemäß §13 Abs. 4 FZV ist der Zulassungsbehörde die Veräußerung des Fahrzeuges mitzuteilen. Die Mitteilung muss enthalten:
Wenn Sie für Ihre Mitteilung das nachfolgende Muster verwenden, erhalten wir alle erforderlichen Angaben. Gerne können Sie uns auch eine Kopie des Kaufvertrages zukommen lassen.
Bitte beachten Sie:
Die Steuerpflicht endet erst mit Um- bzw. Abmeldung des Fahrzeuges. Eine Außerbetriebsetzung vor der Veräußerung wird daher empfohlen.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: