Da die Anforderungen zu unterschiedlich sind, bitten wir Sie, in diesen Fällen Rücksprache mit der Zulassungsbehörde zu halten.
Da die Anforderungen zu unterschiedlich sind, bitten wir Sie, in diesen Fällen Rücksprache mit der Zulassungsbehörde zu halten.
Bitte beachten Sie:
Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur für Personen zugeteilt werden, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm oder im Ausland haben. Bei einem Wohnsitz im Ausland ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers notwendig.
Bitte beachten Sie:
Ein Kurzzeitkennzeichen kann nur für Personen zugeteilt werden, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen oder im Ausland haben oder wenn der Standort des Fahrzeuges sich im Landkreis Pfaffenhofen befindet (ggf. Nachweis erforderlich).
Bei Hauptwohnsitz im Ausland muss der Antragsteller persönlich erscheinen.
Wenn das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entspricht bzw. keine Einzelgenehmigung erteilt wurde, wird das Kennzeichen auf Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist oder einem angrenzenden Bezirk, beschränkt.
Bitte setzen Sie sich direkt mit den Mitarbeitern der Kfz-Zulassung unter der Telefonnummer +49 8441 27-5040 in Verbindung.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: