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Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG

Onlineformulare

Für die Nutzung des digitalen Antrages ist eine Bayern-ID erforderlich, die Sie über das BayernPortal anlegen können. Da bei der digitalen Antragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung notwendig. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend, sondern es wird zudem ein elektronischer Personalausweis oder das Softwarezertifikat authega (siehe Informationen hierzu im BayernPortal) benötigt.

Das Einreichen von Anträgen in Papierform ist neben der digitalen Antragstellung natürlich weiterhin möglich.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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