Hauptwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Vor Ablauf der Gültigkeit ist 6 Monate vorher die Verlängerung zu beantragen, damit der Führerschein rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitsdatums ausgehändigt werden kann, um eventuelle Nachteile (z. B. Besitzstandswahrung, usw.) zu vermeiden.
Berufskraftfahrer sind nach § 5 des Gesetzes jeweils alle fünf Jahre zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet.
Wenn der Scheckkartenführerschein der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Abgeholt werden kann der Scheckkartenführerschein auch mit schriftlicher Vollmacht, einem Ausweis der Person, die den Führerschein beantragt hat und einem Ausweis der bevollmächtigten Person.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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