Führerscheinabholung 

Zur Abholung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:

  • Gültigen Ausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Originalführerschein oder BF17-Bescheinigung (falls bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist)
  • Bei bestandener Prüfung die Bestätigung vom TÜV über die bestandene Prüfung
  • Bei der Eintragung der Schlüsselzahl 197, die Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7 der FeV
  • Wenn eine Person bevollmächtigt wird, dann bitte auch eine schriftliche Vollmacht vom Vollmachtgeber mitbringen sowie einen gültigen Ausweis vom Bevollmächtigen

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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