Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t betreiben will, benötigt eine Gemeinschaftslizenz.
Wer als Unternehmer grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,5 t betreiben will, benötigt ebenfalls eine Gemeinschaftslizenz.
Für die Erteilung der Gemeinschaftslizenzen ist das Landratsamt zuständig.
ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens.
Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein. Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden. Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen. Der Werkverkehr ist erlaubnisfrei. Es besteht keine Versicherungspflicht.
Jeder Unternehmer, der Werkverkehr betreibt, ist verpflichtet, sein Unternehmen vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Güterverkehr , Winzererstr. 52, 80797 München anzumelden, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Kraftfahrzeuges einschließlich des Anhängers 3,5 Tonnen übersteigt.
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