Das Landratsamt ermittelt den Bedarf an Lehrgangsplätzen bei den Feuerwehren und meldet diesen an die Regierung. Nach der Zuteilung durch die Regierung verteilt das Landratsamt in Absprache mit der Kreisbrandinspektion die Lehrgänge an die Feuerwehren und meldet schließlich die Teilnehmer an.
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