Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz 

Um im Notfall eine schnellstmögliche Verständigung der erforderlichen Einheiten wie Feuerwehr, Rettungsdienst und THW zu gewährleisten, ist die Hinterlegung einer detaillierten Alarmierungsplanung in der Integrierten Leitstelle erforderlich. Für die Planung im Bereich Brand- und Katastrophenschutz ist hierbei das Landratsamt verantwortlich, die diese in enger Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion erstellt.

Die rettungsdienstliche Alarmierungsplanung obliegt der Integrierten Leitstelle.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Schneller finden, wonach Sie suchen

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: