Das Fischen mit elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden.
Die Erlaubnis (Berechtigungsschein) wird nur erteilt
Die Erlaubnis kann der Fischereiberechtigte, der Fischereipächter oder der sonst zur Ausübung der Fischerei in vollem Umfang Befugte beantragen. Die Ergebnisse der Elektrofischerei sind aufzuzeichnen.
Der Berechtigungsschein wird auf max. 1 Jahr befristet für ein bestimmtes Gewässer erteilt und kann zu jeder Zeit widerrufen werden.
Gültigen Bedienungsschein
Gültigen Fischereischein
Zulassungsschein und Prüfbericht für das Elektrofischereigerät
Nachweis über Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Decksummen
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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