Im Waffen- und Sprengstoffwesen werden Erlaubnisse zum Umgang mit Waffen und Sprengstoff erteilt. Die Spannbreite geht von bei Erlaubnissen zum Führen erlaubnisfreier Schreckschusswaffen (kleiner Waffenschein) bis z. B. zur Erlaubnis zum Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder zum Schießen außerhalb von Schießstätten. Ebenso werden die Erlaubnisinhaber in regelmäßigen Abständen auf Ihre Zuverlässigkeit überprüft und Kontrollen der sicheren Aufbewahrung der Waffen bei den Waffenbesitzern durchgeführt.
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