Waffen- und Sprengstoffwesen 

Im Waffen- und Sprengstoffwesen werden Erlaubnisse zum Umgang mit Waffen und Sprengstoff erteilt. Die Spannbreite geht von bei Erlaubnissen zum Führen erlaubnisfreier Schreckschusswaffen (kleiner Waffenschein) bis z. B. zur Erlaubnis zum Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder zum Schießen außerhalb von Schießstätten. Ebenso werden die Erlaubnisinhaber in regelmäßigen Abständen auf Ihre Zuverlässigkeit überprüft und Kontrollen der sicheren Aufbewahrung der Waffen bei den Waffenbesitzern durchgeführt.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Schneller finden, wonach Sie suchen

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: