Der ärztliche Dienst des Gesundheitsamtes erstellt Gutachten und Gesundheitszeugnisse auf Grund gesetzlicher Vorgaben und Bestimmungen. In der Regel ist ein Anschreiben eines berechtigten Auftraggebers vorzulegen, aus dem Zweck und Inhalt der Untersuchung hervorgehen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Terminvereinbarung.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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