Auch bei der Überwachung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wirken die Kreisverwaltungsbehörden durch Überwachung und Beratung der entsprechenden Betriebe mit. Zuständig hierfür ist das Veterinäramt.
Der Gesundheitliche Verbraucherschutz nimmt hier lediglich Vollzugsaufgaben wahr.
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)
VO (EG) 1069/2009
VO (EG) 142/2011
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