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Jugendschutz – Auflagen für Veranstaltungen 

Das Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung gibt den zuständigen Ordnungsämtern in den Landkreisgemeinden Empfehlungen für Feste, Veranstaltungen, usw. zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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