Die Kreisverwaltungsbehörde ist zuständig für den rechtlichen Vollzug und die Gebührenabrechnung für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und die Fleischhygiene.
Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung handelt es sich um amtliche Untersuchungen, in deren Rahmen die Einhaltung lebensmittel-, futtermittel-, tierseuchen- und tierschutzrechtlicher Bestimmungen kontrolliert wird.
Die Untersuchungen sind bei gewerblichen Schlachtungen und auch bei Hausschlachtungen (hier nur Fleischuntersuchung) zwingend für jedes einzelne Tier vorgeschrieben. Jede Schlachtung ist vorher bei dem für den Schlachtort zuständigen amtlichen Tierarzt anzumelden, damit die Lebenduntersuchung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Wildschweine, Hausschweine, Einhufer und Dachse, deren Fleisch zum Verzehr für Menschen verwendet werden soll, werden grundsätzlich nach der Schlachtung auf Trichinen untersucht.
Neben der eigentlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden weitere Untersuchungen hinsichtlich spezifischer Gefahren wie Trichinose oder BSE durchgeführt. Durch die Untersuchungen soll sichergestellt werden, dass nur genusstaugliches Fleisch in den Verkehr gelangt.
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