Der Gesundheitliche Verbraucherschutz ist zuständig für den rechtlichen Vollzug des Betäubungsmittelrechts.
Das Gesundheitsamt überprüft in eigener Zuständigkeit die Einhaltung des Betäubungsmittelrechts.
Soweit ein Verstoß den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, werden Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Kreisverwaltungsbehörde durchgeführt, bzw. Anordnungen zur Abstellung von Verstößen für die Zukunft getroffen.
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG)
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung – BtMVV)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
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