Der Gesundheitliche Verbraucherschutz ist zuständig für:
Bei einem vorhandenen Bebauungsplan ist anstelle der bestattungsrechtlichen Genehmigung eine baurechtliche Genehmigung einzuholen.
Fachaufgaben werden vom Gesundheitsamt wahrgenommen.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: