Die Kreisverwaltungsbehörde ist für den rechtlichen Vollzug des Arzneimittelrechtes sowie für die Überwachung des Verkehrs von Arzneimitteln außerhalb von Apotheken (freiverkäufliche Arzneimittel) zuständig.
Das Gesundheitsamt und das Veterinäramt überprüfen in eigener Zuständigkeit die Einhaltung des Arzneimittelrechts.
Soweit ein Verstoß den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, werden Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Kreisverwaltungsbehörde durchgeführt, bzw. Anordnungen zur Abstellung von Verstößen für die Zukunft getroffen.
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG)
Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
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