Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist Bestandteil der Jugendhilfe. Sie wendet sich an Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren sorgeberechtigten Eltern, sowie an junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) aus dem Landkreis, gegen die ein Ermittlungs- bzw. ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Nach einem persönlichen Gespräch wird dem Jugendgericht und der Staatsanwaltschaft über die Entwicklung und Situation des jungen Menschen berichtet und ein Ahndungsvorschlag abgegeben.
Die vom Jugendgericht bzw. der Staatsanwaltschaft (im Fall eines Diversionsverfahrens) getroffenen Maßnahmen werden ebenfalls durch die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet und überwacht.
Junge Menschen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren, gegen die ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeleitet wurde.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter per Telefon oder E-Mail.
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