Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften 

Das Jugendamt wird durch Entscheidung des Vormundschafts- oder Familiengerichts Vormund eines Minderjährigen,

  • wenn das Kind / Jugendlicher nicht unter elterlicher Sorge steht, oder
  • die Eltern nicht zur Vertretung des Kindes berechtigt sind und eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist.

Die gesetzliche Vertretung kann auch an bestimmte Teilbereiche der elterlichen Sorge beschränkt werden.

Das Jugendamt wird kraft Gesetzes Vormund mit der Geburt eines Kindes einer minderjährigen Mutter.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Schneller finden, wonach Sie suchen

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: