Die Urkundsbeamtin des Sachgebiets Familie, Jugend, Bildung ist befugt, Beurkundungen und Beglaubigungen im Rahmen des § 59 Abs. 1 SGB VIII vorzunehmen.
Dabei handelt es sich vorwiegend um Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung, Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen und Sorgeerklärungen nicht verheirateter Eltern.
Die Beurkundung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung und persönlich vor einer Beurkundungsperson erfolgen.
Damit ein Beurkundungstermin vereinbart werden kann, benötigen wir vorab die erforderlichen Unterlagen:
Gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Sobald alle Unterlagen eingegangen sind, kann ein Beurkundungstermin vereinbart werden.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: