Beistandschaften / Unterhaltsberatung 

Wir unterstützen den alleinsorgeberechtigten Elternteil bzw. bei gemeinsamer Sorge, den Elternteil, bei dem das Kind lebt, bei der Feststellung der Vaterschaft, sowie bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Voraussetzung: schriftlicher Antrag notwendig
Beendigung: ist jederzeit durch schriftliche Erklärung möglich 

Hinweis:
Bevor Sie eine Beistandschaft beantragen, empfiehlt sich eine unverbindliche Beratung im Jugendamt.

Zuständigkeiten

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: