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Ambulante Eingliederungshilfe 

  • Verminderung, Beseitigung, Ausgleich, Minderung oder Milderung einer drohenden
  • Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Vermeidung einer drohenden Ausgliederung psychisch chronisch kranker junger Menschen
  • in ambulanter Form
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
  • durch geeignete Pflegepersonen
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen

Die ambulanten Hilfen können unter Vorlage eines Fachgutachtens beantragt werden. Alle anderen Hilfen sind beim Allgemeinen Sozialdienst über ein Hilfeplanverfahren zu beantragen.

Die Beantragung von Legasthenie- und Dyskalkulietherapie sowie heilpädagogischen Übungsbehandlungen erfolgt über die Wirtschaftliche Jugendhilfe.

Zuständigkeiten

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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