Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert.
Im Landkreis Pfaffenhofen betreut die untere Naturschutzbehörde derzeit ca. 1550 Verträge mit rund 2005 Hektar im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms.
Landwirtinnen und Landwirte, die auf freiwilliger Basis die oftmals beschwerliche Nutzung von artenreichen Wiesen, Weiden, Teiche, Äckern und Wäldern nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag entsprechend der getroffenen Maßnahmen eine angemessene Entschädigung. Die Förderung soll dazu dienen, Kosten und Einkommensverluste, die durch die nachhaltige Bewirtschaftung der Flächen entstehen, auszugleichen. Die Zielsetzungen umfassen den Schutz der Arten- und Sortenvielfalt sowie die Erhaltung und Vernetzung der Lebensräume von Pflanzen und Tieren. Naturverträgliche Landnutzung ist der beste Garant für artenreiche und vielfältige Lebensräume. Um die Belange des Naturschutzes und die Interessen der Landnutzer unter einen Hut zu bringen, setzt die Bayerische Staatsregierung auf den kooperativen Naturschutz. Herzstück der Naturschutzförderprogramme ist das Vertragsnaturschutzprogramm. Es honoriert die pflegliche Bewirtschaftung von Flächen in ökologisch wertvollen Gebieten. Hierbei unterscheidet sich das VNP Offenland und das VNP Wald.
Landwirtinnen und Landwirte verpflichten sich, fünf Jahre lang die Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften. Dabei werden Grundleistungen wie die späte Mahd und Düngeverzicht einer Wiese oder die extensive Beweidung flexibel mit Zusatzleistungen kombiniert.
wenn die Maßnahme der naturschutzfachlichen Zielsetzung entspricht und sich die Fläche in folgenden Gebieten befindet:
In einem Beratungsgespräch wird für jede Fläche ein individuelles Konzept erstellt, das den Zielen des Naturschutzes und den Möglichkeiten und Interessen des Betriebes gleichermaßen dienen soll.
Ein konventioneller Hopfenbauer bewirtschaftet zusätzlich einige Grünlandflächen. Davon sind 2 ha in einiger Entfernung von der Hofstelle wenig ertragreich. Gleichzeitig ist ein Revier der gefährdeten Heidelerche bekannt. Der Landwirt entscheidet sich, mit diesen Grenzertragsflächen am VNP teilzunehmen. Sie sollen in den nächsten fünf Jahren erst nach dem 1. Juli mit Mähgutabfuhr gemäht werden und erhalten weder Dünge- noch Pflanzenschutzmittelgaben. Ein Altgrasstreifen wird jährlich stehen gelassen.
⇒ Der Landwirt erhält somit 600 Euro/ha, also im Jahr 1.200 Euro VNP-Förderung für die Bewirtschaftung von 2 ha mit den genannten Vorgaben. Die Förderung läuft über einen Zeitraum von fünf Jahren und kann anschließend verlängert werden.
Nach der Hauptnutzung (1. Schnitt nach dem 01.07. und Mähgutabfuhr) bestehen meist keine Einschränkungen für die Zahl weiterer Schnitte. Auch eine Nachbeweidung im Herbst ist fast immer möglich.
Waldbewirtschafter verpflichten sich, zwölf Jahre lang die Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften. Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm Wald werden ökologisch besonders wertvolle Lebensräume in Kommunal- und Privatwäldern gesichert.
wenn die Maßnahme der naturschutzfachlichen Zielsetzung entspricht, diese sind z.B.:
Bei der Bewertung der Fläche durch die UNB wird geprüft, ob diese die Bedingungen des Natur- und Artenschutzes erfüllen und abgestimmt, welche Maßnahmen möglich sind.
Die untere Naturschutzbehörde erstellt zusammen mit dem Antragssteller ein Bewertungsblatt mit genauer Flächendarstellung und Auflistung der Maßnahmen und übermittelt dieses an die Landwirtschaftsverwaltung während der Antragsphase (Januar – Februar) und an den/die Antragsteller/-in.
Die finale Antragstellung erfolgt beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Pfaffenhofen über ibalis.
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