Denkmalschutz 

Die Untere Denkmalschutzbehörde ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Denkmalschutz.

Baudenkmäler

Zu Ihren Aufgaben gehört die Erlaubniserteilung für alle Arbeiten (Umbauten im Innen- und Außenbereich, Fassadenanstrich usw.) an Einzeldenkmälern, Veränderungen des Äußeren im Ensemblebereich und im Nähebereich von Einzeldenkmälern. Weiter folgt hier die Beratung der Bauherren sowie Mithilfe beim Beantragen von Zuwendungen.
Ebenfalls werden alle vier Wochen Ortstermine im Landkreis mit den zuständigen Referenten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege organisiert.

Bodendenkmäler

Insbesondere in den Altortbereichen der einzelnen Gemeinden des Landkreises sowie auch auf anderen vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege kartierten Bereichen in unserem Landkreis befinden sich Bodendenkmäler.
Wer in einem dieser Bereiche Erdarbeiten vornehmen will benötigt eine Erlaubnis.
Der Erlaubnisantrag wird bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht, die dann auch den Erlaubnisbescheid erteilt.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: