Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kauft, wird im Grundbuch für dieses Grundstück als Miteigentümer zu einem bestimmten Anteil eingetragen. Im Kaufvertrag wird auch geregelt, für welche Räume ein Sondereigentum (Wohnräume) oder ein gemeinschaftliches Eigentum (z. B. Heizraum) besteht. Grundlage für den Kaufvertrag bildet der Aufteilungsplan für das Haus und die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamtes. Darin wird bescheinigt, dass die einzelnen Wohnungen und ggf. zusätzlichen Räume auch wirklich in sich abgeschlossen sind, also selbständig genutzt werden können.
Der Aufteilungsplan gehört zur Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamtes und bildet die Grundlage für die Bildung von Eigentumswohnungen. Im Normalfall werden dazu Kopien der genehmigten Baupläne verwendet (maximal zulässige Papiergröße: DIN A3; nur einseitig bedruckt) mit Grundrissen, Ansichten, Schnitt und Lageplan (i.d.R. im Maßstab 1:1000). In den Grundrissen werden die einzelnen Räume für die jeweiligen Wohneinheiten mit einer eingekreisten arabischen Ziffer je Einheit nummeriert. Gemeinschaftliche Flächen und Räume wie z. B. Treppenhäuser, Flure, Heizräume werden nicht nummeriert oder mit einem „G“ für „Gemeinschaftseigentum“ bezeichnet. Stellplätze, Terrassen, Gartenanteile o.ä. können ebenfalls als abgeschlossen erklärt werden, wenn diese eindeutig nummeriert und mit Länge x Breite sowie zu den Grundstücksgrenzen vermaßt werden. Die Pläne sollen zumindest 2-fach vorgelegt werden.
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