Wohnberechtigungsschein 

Auf Antrag kann eine Bescheinigung, die zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt, erteilt werden. Die Ausstellung der Bescheinigung ist einkommensabhängig.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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Mittwoch

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Donnerstag

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