Die Wohngeldstelle ist am Mittwoch ganztägig geschlossen, die Wohngeldstelle ist weder persönlich noch telefonisch erreichbar.
Die Telefonzeiten sind:
Das Mitarbeiterteam der Wohngeldstelle ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 Uhr – 11 Uhr und am Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15 Uhr erreichbar.
Der Staat leistet einkommensschwachen Bürgern bei ihren Wohnkosten eine finanzielle Hilfe. Dieses Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.
Den Antrag können Sie entweder online stellen (siehe Online-Wohngeldantrag), das Antragsformular ausdrucken oder Sie erhalten auch den Antrag im Landratsamt Pfaffenhofen an der Servicestelle sowie beim Formularservice Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: