Antragsaufnahme, Kontenklärung 

Rente wird nur auf Antrag bewilligt! Wir unterstützen Sie bei der Rentenantragstellung. Wir leisten Hilfestellung bezüglich der notwendigen Unterlagen, beglaubigen Unterlagen, nehmen Ihren Rentenantrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

Ebenfalls wirken die Kommunalverwaltungen (Wohnsitzgemeinde) bei der Aufnahme von Rentenanträgen mit. 

Durch eine Kontenklärung in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen möglichst alle Versicherungszeiten des Versicherten in seinem persönlichen Konto gespeichert werden. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Rehabilitationen und Renten) gewährt werden können. Damit das Rentenversicherungskonto keine Lücken aufweist, kann der Versicherte dies jederzeit klären bzw. bestimmte Zeiten speichern lassen.

Dazu gehören unter anderem Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten, Schwangerschafts- und Mutterschutzzeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Zivildienst, Zeiten der früheren DDR, Fremdrentenzeiten.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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