Die Gemeinden bewahren die wichtigsten Urkunden, Dokumente, allgemeine und spezielle Akten, Beschlussbücher, Rechnungen, Pläne und Karten, Foto- und Mediensammlungen, Heimatbücher und Privatsammlungen in ihren Archiven auf.
Der Kreisarchivpfleger berƤt die Gemeinden in allen Archivierungsfragen, berichtet an die vorgesetzten Behƶrden über den Zustand der Gemeindearchive und ermƶglicht einen Ćberblick über die zur Verfügung stehenden Quellen für wissenschaftliche und private geschichtliche Forschungen.
Die beim Landkreis anfallenden Akten werden langfristig beim Staatsarchiv hinterlegt. Der Landkreis selbst sammelt darüber hinaus in einer Dokumentationsstelle landkreisbezogene, gemeindeübergreifende Schriften und Raritäten.
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