Beschäftigungserlaubnis 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es Asylbewerbern sowie Geduldeten möglich, eine Beschäftigungserlaubnis zu erlangen. Zur Beantragung ist bei der Ausländerbehörde eine Zustimmungsanfrage mit Stellenbeschreibung einzureichen.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Schneller finden, wonach Sie suchen

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: