Stationäre Krankenhilfe 

Ist jemand nicht krankenversichert, können auf Antrag die Kosten für die stationäre Behandlung im Krankenhaus übernommen werden. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.  Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.

Antragstellung

Wenn kein Notfall vorliegt ist der Antrag rechtzeitig vor der stationären Aufnahme vom Patienten im Sozialamt zu stellen.

Handelt es sich dagegen um eine Notfallbehandlung hat die aufnehmende Klinik unverzüglich die Aufnahme beim Sozialamt anzuzeigen und eine Kostenübernahmeerklärung anzufordern. Danach muss der Patient – sobald es ihm möglich ist – einen Antrag beim Sozialamt stellen.

Notwendige Unterlagen für die Antragstellung:

  • Notfallbescheinigung der Klinik,
  • Kostenübernahmeantrag der Klinik,
  • Entlassungsanzeige der Klinik,
  • Ausgefülltes Antragsformular für SGB XII-Leistungen,
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen und
  • Ärztliches Attest zur Notwendigkeit der stationären Aufnahme, sofern kein Notfall vorliegt.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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