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Bodenschutz (PFAS)

Aktuelles:

  • Die Variantenuntersuchung (Sanierungsuntersuchung) für Kontaminationsflächen auf der gesamten Liegenschaft befindet sich derzeit in der Umsetzung.
  • Für den Bereich der Alten Feuerwache wird das Grundwasser mittels einer vorgezogene Pump-&-Treat-Maßnahme seit Ende 2024 abgepumpt, gereinigt und in einer Rigole wieder eingeleitet.

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind organische Fluorverbindungen, die auch als PFC – früher auch als PFT – bezeichnet werden.

Im Gebiet nördlich und nordöstlich des Flugplatzes Manching, insbesondere im Bereich der Ortsteile Lindach und Westenhausen, liegen großflächige Grundwasserverunreinigungen durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) vor. Diese wurden durch verschiedene Schadensfälle auf dem Gelände des Militärflugplatzes Manching verursacht. 

Durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) wurden PFC-Infolines eingerichtet, an die sich Bürger bei Fragen gerne wenden können.

Fragen zu Gesundheit, Trinkwasser und Lebensmitteln 
„PFC-Infoline“ am LGL: 09131 6808 2497, 
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr
und/oder E-Mail an pfc@lgl.bayern.de 

Bei Umweltfragen (Wasser, Boden, Luft, Natur)
„PFC-Infoline“ am LfU: 0821 9071 5102, 
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr 
und/oder E-Mail an pfc-umwelt@lfu.bayern.de

Im Rahmen laufender Untersuchungsverfahren werden umfangreiche Untersuchungen innerhalb und außerhalb des Flugplatzes durchgeführt. Insbesondere wird eine Vielzahl an Untersuchungen von Böden, Grundwasser (Hausbrunnen und landwirtschaftliche Brunnen), Oberflächengewässern, Erntegütern und Fischen durchgeführt. 

Aufgrund bisheriger Untersuchungsergebnisse hat das Landratsamt Pfaffenhofen aus Gründen des vorsorgenden Bodenschutzes eine Allgemeinverfügung  zur Untersagung der erlaubnisfreien Bewässerung mit Grund- und Oberflächenwasser zu Bewässerungszwecken erlassen.

Innerhalb des Flugplatzgeländes:

  • Die Variantenuntersuchung (Sanierungsuntersuchung) für die Kontaminationsflächen auf der gesamten Liegenschaft befindet sich derzeit in der Umsetzung. Sie dient als Grundlage für die Sanierung der Gesamtliegenschaft.
  • Für den Bereich der „Alten Feuerwache“ wurde eine hydraulische pump & treat Maßnahme als vorgezogene Maßnahme geplant und umgesetzt.
    • Es erfolgte die Durchführung von Pumpversuchen und verschiedenen Tests im Rahmen eines Pilotversuchs. Das Gutachten dazu diente als Planungs- und Handlungsgrundlage. Zur genauen Planung waren u. a. Kampfmitteluntersuchungen und Untersuchungen im Bereich des Oppidum (Denkmalschutz) notwendig. Außerdem waren naturschutzrechtliche Auflagen zu beachten.
      Ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren wurde ebenso durchgeführt.
    • Die fertig gestellte Anlage wurde seit Ende 2024 erst im Probebetrieb optimal auf die Verhältnisse vor Ort eingestellt. Seit Anfang 2025 läuft die Anlage im Volllastbetrieb.
      Pressemitteilung des Staatlichen Bauamt Ingolstadt vom 26.11.2024 (https://www.stbain.bayern.de/service/medien/pressemitteilungen/2024/337/index.html)

Außerhalb des Flugplatzgeländes:

  • 01.07.2026: Fischprobe in der Irschinger Ach: PFAS-Belastung bestätigt
    Fische aus der Irschinger Ach sind weiterhin mit PFAS belastet. Das zeigen aktuelle Untersuchungsergebnisse einer vom Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm veranlassten Fischbeprobung.
    Für die Analyse wurden drei Aiteln in verzehrsfähiger Größe sowie unterschiedlichem Gewicht und unterschiedlicher Länge aus der Irschinger Ach entnommen und im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf verschiedene Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) untersucht.
    Das Gutachten des LGL belegt, dass der zulässige Höchstgehalt für den PFAS-Gesamtwert bei allen Proben statistisch gesichert überschritten wurde. Einzelne PFAS‑Verbindungen lagen zwar unterhalb der Bestimmungs- oder Nachweisgrenze, dennoch waren die Gesamtgehalte deutlich höher als bei früheren Fischuntersuchungen in Bayern.
    Durch den regelmäßigen Verzehr von Fischfleisch mit den im vorliegenden Fall festgestellten PFAS-Gehalten wird die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als unbedenklich eingestufte Aufnahmemenge bereits durch sehr niedrige Verzehrmengen überschritten.
    Bei den gemessenen Höchstwerten könnte ein erwachsener Mensch nur etwa 4 Gramm Fisch pro Woche verzehren, bis die von der EFSA abgeleitete tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge überschritten wäre. Diese sehr niedrigen Verzehrmengen liegen deutlich unter den üblichen Verzehrmengen von Fischkonsumenten.
    Da sich PFAS aufgrund ihrer langsamen Ausscheidung im Körper anreichern können, rät das LGL weiterhin vom Verzehr von Fischen aus der Irschinger Ach ab. Das gilt insbesondere für Angler, die potenziell größere Mengen selbst gefangener Fische konsumieren.

  • Grund- und Oberflächenwassermonitoring (landwirtschaftliche Bewässerungsbrunnen, repräsentative Hausbrunnen, Oberflächengewässer):
    Das Monitoring wird mit Inbetriebnahme der hydraulischen pump & treat Maßnahme fortgesetzt und stetig angepasst.

  • Vorerntegutmonitoring 2018-2021

  • Fischmonitoring aus einigen Oberflächengewässern: 2018-2020, derzeit ausgesetzt.
    Da sich die PFAS-Konzentrationen seit 2020 nicht nennenswert geändert haben, würde ein weiteres Monitoring aktuell keinen neuen Erkenntnisgewinn liefern. Ein erneutes Fischmonitoring ist fachlich erst wieder angezeigt, wenn die Gehalte an PFAS in den betroffenen Gewässern dauerhaft gesenkt werden konnten.
    Die Empfehlung, auf den Verzehr der Fische aus Gewässern im Abstrom des Flugplatzes zu verzichten, wird bis auf Weiteres aufrecht erhalten.

  • Bodenuntersuchungen auf landwirtschaftlichen Flächen und Gartenflächen:
    Einige Untersuchungen wurden in 2020 und 2021 durchgeführt, die Ergebnisse wurden den Eigentümern mitgeteilt.

  • Grabenräumung: Es wurden vorab Sedimentuntersuchungen in der Westenhausener und Irschinger Ach durchgeführt. Über das weitere Vorgehen wird anhand der Ergebnisse entschieden.

Innerhalb des Flugplatzgeländes:

  • Die Variantenuntersuchung (Sanierungsuntersuchung) für die Kontaminationsflächen auf der gesamten Liegenschaft befindet sich derzeit in der Umsetzung. Sie dient als Grundlage für die Sanierung der Gesamtliegenschaft.
  • Für den Bereich der „Alten Feuerwache“ wurde eine hydraulische pump & treat Maßnahme als vorgezogene Maßnahme geplant und umgesetzt.
    • Es erfolgte die Durchführung von Pumpversuchen und verschiedenen Tests im Rahmen eines Pilotversuchs. Das Gutachten dazu diente als Planungs- und Handlungsgrundlage. Zur genauen Planung waren u. a. Kampfmitteluntersuchungen und Untersuchungen im Bereich des Oppidum (Denkmalschutz) notwendig. Außerdem waren naturschutzrechtliche Auflagen zu beachten.
      Ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren wurde ebenso durchgeführt.
    • Die fertig gestellte Anlage wurde seit Ende 2024 erst im Probebetrieb optimal auf die Verhältnisse vor Ort eingestellt. Seit Anfang 2025 läuft die Anlage im Volllastbetrieb.
      Pressemitteilung des Staatlichen Bauamt Ingolstadt vom 26.11.2024 (https://www.stbain.bayern.de/service/medien/pressemitteilungen/2024/337/index.html)

Außerhalb des Flugplatzgeländes:

  • 01.07.2026: Fischprobe in der Irschinger Ach: PFAS-Belastung bestätigt
    Fische aus der Irschinger Ach sind weiterhin mit PFAS belastet. Das zeigen aktuelle Untersuchungsergebnisse einer vom Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm veranlassten Fischbeprobung.
    Für die Analyse wurden drei Aiteln in verzehrsfähiger Größe sowie unterschiedlichem Gewicht und unterschiedlicher Länge aus der Irschinger Ach entnommen und im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf verschiedene Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) untersucht.
    Das Gutachten des LGL belegt, dass der zulässige Höchstgehalt für den PFAS-Gesamtwert bei allen Proben statistisch gesichert überschritten wurde. Einzelne PFAS‑Verbindungen lagen zwar unterhalb der Bestimmungs- oder Nachweisgrenze, dennoch waren die Gesamtgehalte deutlich höher als bei früheren Fischuntersuchungen in Bayern.
    Durch den regelmäßigen Verzehr von Fischfleisch mit den im vorliegenden Fall festgestellten PFAS-Gehalten wird die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als unbedenklich eingestufte Aufnahmemenge bereits durch sehr niedrige Verzehrmengen überschritten.
    Bei den gemessenen Höchstwerten könnte ein erwachsener Mensch nur etwa 4 Gramm Fisch pro Woche verzehren, bis die von der EFSA abgeleitete tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge überschritten wäre. Diese sehr niedrigen Verzehrmengen liegen deutlich unter den üblichen Verzehrmengen von Fischkonsumenten.
    Da sich PFAS aufgrund ihrer langsamen Ausscheidung im Körper anreichern können, rät das LGL weiterhin vom Verzehr von Fischen aus der Irschinger Ach ab. Das gilt insbesondere für Angler, die potenziell größere Mengen selbst gefangener Fische konsumieren.
  • Grund- und Oberflächenwassermonitoring (landwirtschaftliche Bewässerungsbrunnen, repräsentative Hausbrunnen, Oberflächengewässer):
    Das Monitoring wird mit Inbetriebnahme der hydraulischen pump & treat Maßnahme fortgesetzt und stetig angepasst.
  • Vorerntegutmonitoring 2018-2021
  • Fischmonitoring aus einigen Oberflächengewässern: 2018-2020, derzeit ausgesetzt.
    Da sich die PFAS-Konzentrationen seit 2020 nicht nennenswert geändert haben, würde ein weiteres Monitoring aktuell keinen neuen Erkenntnisgewinn liefern. Ein erneutes Fischmonitoring ist fachlich erst wieder angezeigt, wenn die Gehalte an PFAS in den betroffenen Gewässern dauerhaft gesenkt werden konnten.
    Die Empfehlung, auf den Verzehr der Fische aus Gewässern im Abstrom des Flugplatzes zu verzichten, wird bis auf Weiteres aufrecht erhalten.
  • Bodenuntersuchungen auf landwirtschaftlichen Flächen und Gartenflächen:
    Einige Untersuchungen wurden in 2020 und 2021 durchgeführt, die Ergebnisse wurden den Eigentümern mitgeteilt.
  • Grabenräumung: Es wurden vorab Sedimentuntersuchungen in der Westenhausener und Irschinger Ach durchgeführt. Über das weitere Vorgehen wird anhand der Ergebnisse entschieden.

Schadenersatz und Verjährung
Dazu liegt uns folgende Auskunft der Bundeswehr vor:
„Die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzforderungen beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Jahresende, in welchem von einem Eigentümer ein Schaden konkret an einem Grundstück festgestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt muss der Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.
Dazu ist keine Klage erforderlich. Es ist ein Schreiben unter Darlegung des Anspruchsgrundes und der Anspruchshöhe an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen, Abteilung Dienstleistungen und Recht, Fontainengraben 200, 53123 Bonn, zu richten. Dort wird der Schadensersatzanspruch individuell geprüft und für den Fall, dass ein Anspruch besteht, eine Erstattung eingeleitet.“

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

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Freitag

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